Kriegsverbrechen

Das humanitäre Völkerrecht muss von allen am bewaffneten Konflikt teilnehmenden Einzelpersonen eingehalten werden. Kriegsverbrecher sind also immer einzelne Personen, keine Staaten oder Militäreinheiten als Ganze.

Schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts werden als Kriegsverbrechen bezeichnet. Beispiele für Kriegsverbrechen sind:

  • Hinrichtungen
    Folter und unmenschliche Behandlung von Gefangenen
    Vergewaltigung
    Angriffe auf die Zivilbevölkerung
    Verschleppung der Zivilbevölkerung
    Geiselnahme
    Einsatz von Kindersoldaten

Zum Beispiel: Srebrenica

Im Bosnienkrieg fanden in der Region Ostbosnien, zu der auch die Stadt Srebrenica gehört, militärische Auseinandersetzungen zwischen den bewaffneten Einheiten der bosnischen Serben und der Bosniaken statt. Im April 1993 erklärte der UNO-Sicherheitsrat Srebrenica zu einer „Schutzzone“, in der keine Kampfhandlungen stattfinden durften, und ordnete die Entsendung von UN-Soldaten nach Srebrenica an. Die Belagerung der Stadt und die Kämpfe wurden dadurch nicht beendet. Anfang Juli 1995 begann der Einmarsch der Armee der Republika Srpska in der Schutzzone.

In der Gegend von Srebrenica wurden im Juli 1995 bis zu 8000 Bosniaken – vor allem Männer und Jungen – getötet. Verübt wurde das Massaker von der Armee der Republika Srpska, der Polizei und serbischen Paramilitärs. Es zog sich über mehrere Tage hin und verteilte sich auf eine Vielzahl von Tatorten in der Nähe von Srebrenica. Die Täter vergruben tausende Leichen in Massengräbern. Mehrfache Umbettungen in den darauffolgenden Wochen sollten die Taten verschleiern.

Der damalige Befehlshaber der Armee der Republika Srpska, Ratko Mladic, wird noch vom UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag gesucht. Mehrere andere Kriegsverbrecher wurden bereits verurteilt.

(rc)

Links und Literaturtipps

www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/humlaw.html

Wikipedia: Massaker von Srebrenica

Bildquelle: Wikipedia