Gewaltmonopol

Gewalt darf – außer in Fällen von Notwehr und Nothilfe – ausschließlich von den dafür zuständigen staatlichen Organen ausgeübt werden, um das Zusammenleben der BürgerInnen zu regeln. Das Gewaltmonopol ist ein Bestandteil der Staatsgewalt und dient der Durchsetzung staatlicher Normen. Im modernen Staat ist das Gewaltmonopol an demokratische Prinzipien und an die Grund- und Menschenrechte gebunden.

Zum Beispiel: fehlendes Gewaltmonopol in Pakistan – Belutschistan

Die Belutschen waren ursprünglich ein iranisches Volk. 1747 erklärte sich das Volk der Belutschen für unabhängig. Daran war schon zu erkennen, wie groß die Fähigkeit für diese Stämme ist, sich politisch zu organisieren. Die Belutschen bilden zwar keine eigene Nation, sie besitzen aber eine stark ausgeprägte nationale Identität.

Unabhängigkeit

Bei der Entstehung Britisch-Indiens im 19. Jahrhundert waren es die Briten, die das Siedlungsgebiet der Belutschen aufteilten, es 1871 mit Persien auf die sogenannte „Goldsmith Linie“ einigten und 1893 mit der „Mortimer Durand Linie“ die Grenze zu Afghanistan zogen. Allerdings wurde das Gebiet von der britischen Kolonialmacht nicht direkt verwaltet, da man der Auffassung war, dass sich die Randgebiete des Reiches am besten befrieden ließen, wenn man den Belutschen eine weitgehende Autonomie überließe und die Stammesführer gegebenenfalls auch finanziell unterstütze.

Verwaltung durch Pakistan

Die Lage änderte sich erst nach 1947, als sich die Briten aus Indien zurückzogen. Die Stammesgebiete wurden von nun an von dem neu geschaffenen Staat Pakistan verwaltet, der zentralistisch regiert war und die Unabhängigkeit der Belutschen nicht anerkannte. Es kam zu drei Kriegen zwischen dem pakistanischen Staat und den nationalistischen Belutschen (1947/48, 1958/1969 und 1973/77). In diesen Kriegen ging es nicht nur um die Forderung der Autonomie, sondern auch um die Verteilung der Bodenschätze.

Belutschistan ist die bevölkerungsärmste, aber die größte Provinz Pakistans. Zugleich ist Belutschistan die ärmste Region, obwohl es 20 % des Rohstoffvorkommens besitzt und somit wiederum die ressourcenreichste Provinz des Landes ist.

Soziale Lage in Belutschistan

Die Bevölkerung in Belutschistan ist größtenteils von der Versorgung mit Trinkwasser, Strom und Gas ausgeschlossen.  Die Erdgasvorkommen in Belutschistan werden von pakistanischen Soldaten kontrolliert und überwacht, während sich die pakistanische Regierung seit Jahrzehnten nicht um Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte im Gebiet der Belutschen kümmert. Viele Gebieten verfügen über kein funktionierendes Gesundheits- und Bildungswesen. Das Einkommen wird im Land ungleich verteilt, wobei die Belutschen weniger bekommen als andere Provinzen und auch von Arbeit, die vom Staat in Auftrag gegeben wird, ausgeschlossen werden.

Politische Situation

Die Paschtunen, die in den Grenzgebieten von Afghanistan und Belutschistan leben, widersetzen sich vehement der staatlichen Einflussnahme und bleiben so auch von staatlichen Pflichten wie die Bezahlung von Steuern und die Ableistung von Wehrdienst befreit. Organisiert wird das Volk von einem „political agent“ und seit der Einsetzung durch die Briten gelten dort die „Frontier Rights Regulations“, welche den Paschtunen Autonomie gewähren. Die Paschtunen verfügen über einen enormen politischen Einfluss. Die Grenze unterliegt bis heute kaum einer staatlichen Kontrolle.

Aufgrund des Einmarsches sowjetischer Soldaten in Afghanistan flüchteten seit den 80er Jahren Hunderttausende Afghanen nach Pakistan und auch in die Grenzgebiete der Paschtunen. Seit den 90er Jahren nehmen dort Vorstellungen des radikalen Islam und die Akzeptanz des Jihad in der Bevölkerung zu.

Die pakistanische Regierung hat einen sehr eingeschränkten Zugang auf Gebiete in Belutschistan, obwohl es pakistanisches Hohheitsgebiet ist. Dies ist ein Grund dafür, dass sich Verbände der Al-Qaida und Talibankämpfer, die sich aus Afghanistan zurückgezogen haben, in dieser Region ansiedelten. Das Fehlen jeglichen staatlichen Gewaltmonopols sowie die Tatsache, dass die Grenzübergänge kaum zu kontrollieren sind, forcieren das ständige Einsickern von Kämpfern und SelbstmordattentäterInnen in Afghanistan und erweitern gleichzeitige deren Rückzugmöglichkeiten in den abgelegenen Regionen. Die schwache Sicherung der Grenze hat ihre Ursachen im unwegsamen Gelände und darin, dass die paschtunische Bevölkerung auf beiden Seiten der Grenze immer schon unkontrollierten Waren- und Personenaustausch praktizierte.

Aufgrund von Autonomiebewegungen kam es in den letzten Jahren  immer wieder zu Unruhen, Verhaftungen und Militäroperationen durch die pakistanische Armee. Dabei bleiben Aufenthaltsort und Verbleib der Gefangenen oft unbekannt. Auch außergerichtliche Hinrichtungen stehen auf der Tagesordnung.

Taliban-Kämpfer in Belutschistan

Seit dem 11. September 2001 hat die pakistanische Regierung die militärische Präsenz in der Provinz verstärkt, nicht zuletzt aufgrund der Forderung der US-amerikanischen Regierung, in den Grenzregionen zu Afghanistan gegen Al-Qaida und Taliban-Kämpfer vorzugehen. Aber auch aus eigenem Antrieb und Interesse nutzte die pakistanische Regierung den „Krieg gegen den Terror“, um die staatliche Kontrolle über diese Region wiederzuerlangen. (red)

Quellen, Lesetipps und Links

Christoph R. Hörstel. Sprengsatz Afghanistan. Die Bundeswehr in tödlicher Mission. Knaur Taschenbuch. München 2007

Robin Geiß (2005): „Failed States“. Die normative Erfassung gescheiterter Staaten, Berlin:
Duncker&Humblot, hier: S. 53ff.

Amnesty International, Peter Symonds: Bush-Regierung droht mit Militärintervention in Pakistan; (abgerufen am 16.1.2018)

World socialist Web Site: Bush-Regierung droht mit Militärintervention in Pakistan (abgerufen am 04.01.2010)

AG Friedensforschung an der Uni Kassel, Conrad Schetter: Die letzte Grenze: Die paschtunischen Stammesgebiete zwischen Taliban und NATO (abgerufen am 16.1.2018)

Bund für Soziale Verteidigung (abgerufen am 16.1.2018)

Werkstatt für Gewaltfreie Aktion Baden (abgerufen am 16.1.2018)

Dadalos (abgerufen am 16.1.2018)

Komitee für Demokratie und Grundrechte (abgerufen am 4.1.2010)

Bildquelle: 

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Major_ethnic_groups_of_Pakistan_in_1980.jpg&filetimestamp=20071103030500 (abgerufen am 16.1.2018)