Menschenrechtsverletzungen der sozialen Sicherheit im Afghanistankrieg

Dieser Text entstand im Rahmen des Schulprojektes "WhyWar.at-Afghanistan " im Sommersemster 2008 und wurde von folgenden SchülerInnen gestaltet:
Nina Doblanovic, Hermann Erber, Sebastian Leitner, Anna Neumayer
Begleitung und Bearbeitung: Desirée Summerer

Im Jahr 2007 eskalierte vor allem in südlichen Teilen Afghanistans der durch Luftangriffe und Selbstmordattentate gekennzeichnete bewaffnete Konflikt. Unter der Zivilbevölkerung forderte dieser Konflikt mindestens 1000 Todesopfer.

Rechtslage Afghanistans durch den Kriegszustand

Kabul

Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte wurden durch ineffiziente Regierungsstrukturen, die Macht der regionalen Befehlshaber und die Auswirkungen der Opiumproduktion unterminiert. Angehörige der staatlichen Sicherheitsorganisation begingen Menschenrechtsverletzungen, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Es kam auch 2006 zu keiner ernsthaften Reform des Sicherheits- und Strafverfolgunsapparates sowie des Gerichtswesens. An der Tagesordnung stand nach wie vor Gewalt gegen Frauen. MenschenrechtsverteidigerInnen wurden gezielt Opfer von Gewalttaten und teils sogar ermordet. Der Einsatz für Menschenrechte und Gerechtigkeit wurde zu einem immer riskanteren Unterfangen.

Fehlende Strafverfolgung

Schwache Regierung und fehlende Rechtsstaatlichkeit sorgen für Straflosigkeit. Die afghanische Bevölkerung hat kaum Zugang zu den Gerichten. Die Taliban sowie afghanische und internationale Sicherheitskräfte verstießen gegen das Völkerrecht und gegen internationale Menschenrechte. Auch sie kamen ohne Strafverfolgung davon. Menschen die gegen die Schulbildung von Mädchen waren, brannten Schulen nieder und töteten Lehrkräfte. Die eigene Meinung offen zu vertreten wurde zunehmend gefährlicher.

Vorteil für Taliban

Die Taliban profitieren von dieser Gesetzlosigkeit. Vor allem im Süden des Landes gewannen sie wieder an Macht. Ihre Truppen tragen die Verantwortung für viele Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht. Dazu zählen die Tötung unbeteiligter ZivilistInnen, die Folterung und Misshandlung von Menschen und willkürliche und unverhältnismäßige Gewaltakte. Mindestens elf Personen, wenn nicht sogar sehr viel mehr, wurden praktisch ohne rechtsstaatliche Verfahren hingerichtet.

Quelle:

http://www.ag-afghanistan.de/info.htm (Link nicht mehr funktionstüchtig)

Bildquelle: Flickr