Polizei und Milizen

Die Polizei gehört (in Staaten mit Gewaltenteilung) zur Exekutive eines Staates (ausführende Gewalt). Sie ist ein Vollzugsorgan zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 

Außerdem wirkt die Polizei bei der Verfolgung strafbarer Handlungen mit. Polizeikräfte sind in der Regel uniformiert und bewaffnet. Voraussetzung für ein Einschreiten der Polizei ist das Vorhandensein einer Gefahr für die Allgemeinheit oder den Einzelnen, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.

Die Mittel, mit denen die Polizei eingreift, müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und grundrechtskonform sein. Zu den polizeilichen Maßnahmen gehören Eingriffe in Freiheit und Eigentum der Bürger (vom Feststellen der Identität bis hin zu Gewahrsam). Der Polizei ist innerhalb gesetzlicher Grenzen die Anwendung unmittelbarer Gewalt (körperliche Gewalt oder Waffengewalt) erlaubt. Sie exekutiert das staatliche Gewaltmonopol.

Die Polizei untersteht in der Regel dem Innenministerium, während das Militär dem Verteidigungsministerium zugeordnet ist. In vielen Staaten sind die Funktionen von Militär und Polizei nicht klar voneinander getrennt: Die Polizei übernimmt auch verteidigungspolitische Aufgaben und umgekehrt. Vor allem in Ländern mit diktatorischen Regimen wird die Polizei auch zur Unterdrückung der Opposition eingesetzt.

Polizei und Milizen in bewaffneten Konflikten

Polizei und Milizen – mit militärischen Mitteln ausgestattete Polizeieinheiten – gehören nicht zu den regulären Streitkräften eines Staates, können jedoch im Falle eines Krieges Teil der bewaffneten Truppen sein. Sie sind nach dem Völkerrecht zu Kampfhandlungen in internationalen bewaffneten Konflikten berechtigt und haben Kombattanten-Status.

Am Beispiel: Simbabwe

Unter der diktatorischen Regierung von Präsident Robert Mugabe wurde die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Simbabwe stark eingeschränkt.

Das Gesetz über öffentliche Ordnung und Sicherheit (Public Order and Security Act ) wird in Simbabwe zur Unterdrückung von politischer Opposition und Gruppen der Zivilgesellschaft angewendet. Treffen oder friedliche Protestkundgebungen werden im Vorfeld verhindert oder gewaltsam niedergeschlagen und MenschenrechtsaktivistInnen werden festgenommen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird durch weitere repressive Gesetze wie das Gesetz über Informationsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre oder das Rundfunk- und Fernsehgesetz beschnitten.

Die Polizei spielt bei der Unterdrückung und Verfolgung politisch Andersdenkender eine wichtige Rolle. Beamte der Polizeieinheit „Zimbabwe Republic Police“ (ZRP) und des Inlandsgeheimdienstes „Central Intelligence Organisation“ (CIO) gehen rigoros gegen GewerkschafterInnen und MenschrechtsaktivistInnen vor. Oppositionelle, die an friedlichen Demonstrationen teilnehmen, werden Opfer von willkürlichen Verhaftungen und Folter in Polizeihaft. In der Zentralpolizeistation in der Hauptstadt Harare werden regelmäßig Menschenrechsverletzungen verübt. (red)

Quellen

Wikipedia: Kombattanten.https://de.wikipedia.org/wiki/Kombattant  (Abgerufen am 30.11.2017).