Geheim- und Nachrichtendienste
Nachrichtendienste dienen der Beschaffung geheimer, für die Staatssicherheit relevanter Informationen militärischer, politischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art. Sie werden „zur Gewinnung und Auswertung geheim gehaltenen, für die Staatssicherheit bedeutsamen Materials aus dem In- und Ausland“ eingesetzt. Außerdem dienen sie der Abwehr von Spionage und Sabotage.
Während Nachrichtendienste auf Informationsbeschaffung- und auswertung beschränkt sind, haben Geheimdienste erweiterte (polizeiliche) Befugnisse: So werden Geheimdienste häufig dazu eingesetzt, politische GegnerInnen ausfindig zu machen und auszuschalten (von Einschüchterung bis hin zu Mord). Außerdem kann zwischen politischen und militärischen Nachrichtendiensten und zwischen Inlands- und Auslandsnachrichtendiensten unterschieden werden.
Zum Zweck der Informationsgewinnung arbeiten Nachrichtendienste mit unterschiedlichen Methoden. Dazu gehören unter anderem der Einsatz von Verbindungspersonen (InformantInnen) und Tarnidentitäten, verdeckte Ermittlungen und Observationen und die sogenannte elektronische Aufklärung (Abhörung).
In Rechtsstaaten sind Nachrichtendienste an Recht und Gesetz gebunden und unterliegen der Aufsicht der Regierung, um verfassungswidrige Eingriffe in die Rechte der BürgerInnen zu verhindern. Um einer einseitigen Instrumentalisierung vorzubeugen, wird die Kontrolle in vielen Staaten durch das Parlament ergänzt.
Jedoch ist auch eine parlamentarische Kontrolle von Nachrichtendiensten nur sehr eingeschränkt wirksam – Operationen von Nachrichtendiensten bleiben oft intransparent (undurchsichtig) und rechtsmittellos. Grundrechte werden durch Ausnahmeregelungen für Nachrichtendienste unter dem Deckmantel des Staatssicherheitsschutzes ausgehöhlt. Das wahre Ausmaß nachrichtendienstlicher Tätigkeiten ist nur schwer abzuschätzen.
Zu den bekanntesten Nachrichtendiensten gehören die CIA (Central Intelligence Agency), der Auslandsnachrichtendienst der Vereinigten Staaten, der sowjetische Geheimdienst KGB (Komittee für Staatssicherheit), der russische Inlandsgeheimdienst FSB und der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad. In Österreich gibt es den Inlandsnachrichtendienst BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) und das Heeresnachrichtenamt (Auslandsnachrichtendienst). (red)
Quellen
http://www.geheimdienste.org/ (Abgerufen am 30.11.2017).
Wikipedia: Nachrichtendienst. https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienst (Abgerufen am 30.11.2017).
Bildquelle: www.pexels.com (abgerufen am 20.1.2021)