Staatliche Akteure
Unter staatlichen Akteuren verstehen wir Einrichtungen eines Staates, die von Kriegen betroffen und/oder an Kriegen beteiligt sind. Sie sind in der Regel Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols, die gerade in Krisen- und Kriegszeiten von besonderer Bedeutung sind. In ihrer Ambivalenz können sie sowohl der Aufrechterhaltung als auch der Beendigung kriegerischer Auseinandersetzungen dienen.