Verteidigungskrieg

29 - gasmaskeWird ein Staat von einem anderen Staat militärisch angegriffen, so ist er berechtigt, sich militärisch zu verteidigen („individuelle Selbstverteidigung“).

Ist der angegriffene Staat Mitglied in einem Militärbündnis, z. B. in der NATO, so dürfen ihn die übrigen Bündnismitglieder militärisch unterstützen („kollektive Selbstverteidigung“).
Das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung ist so lange nicht beeinträchtigt, bis der UN-Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen getroffen hat. Die Maßnahmen zur Selbstverteidigung sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen (Artikel 51 der UN-Charta).

Zum Beispiel: Erster Golfkrieg

Im September 1980 überfiel der Irak sein Nachbarland Iran. Im Iran hatte ein Jahr davor Ayatollah Khomeini die Macht übernommen. Der Präsident des Irak, Saddam Hussein, ging davon aus, dass der Iran durch die Nachwirkungen der Revolution militärisch geschwächt wäre.
Der Plan der irakischen Armee, einen schnellen Sieg zu erzielen, scheiterte. Es folgten acht Jahre Krieg, ohne dass eine Seite die Oberhand gewinnen konnte. Die Kämpfe endeten erst im Juli 1988 durch einen Waffenstillstand.

Beide Seiten wurden während des Krieges von vielen Staaten mit Waffen und Kriegsmaterial beliefert; Österreich lieferte Kanonen an den Irak.

Der UN-Generalsekretär, Boutros-Ghali, hielt im Dezember 1991 fest, dass der Irak einen ungerechtfertigten Angriff gegen den Iran geführt hatte:    Das Völkerrecht wurde verletzt durch “ … rechtswidrigen Einsatz von Gewalt …“ (durch den Irak) “ … und die Verletzung der territorialen Integrität …“ (des Iran). Dieser Krieg hat zumindest eine Million Todesopfer gefordert.

(rc)

Links und Lesetipps

www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/07_kft_frank_10.pdf (PDF)

Wikipedia: Erster Golfkrieg

Bildquelle: Wikipedia