Genozid

31 - schienenIn einem Vertrag der UNO (Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords, 1948) wird Völkermord definiert als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:

a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

In einem Staat existiert meist Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung nebeneinander. Minderheiten entstehen aufgrund von Zuwanderung oder aufgrund religiöser und auch anderer Merkmale, durch die sie sich von der Mehrheit unterscheidet. Bestimmte Gruppen werden von der Mehrheitsbevölkerung aufgrund ethnischer, nationaler, religiöser oder rassischer Gründe „rassifiziert“. Die Opfer werden „verdinglicht“ und auf bestimmte Merkmale reduziert.
Dabei wird von vornherein das Opfer zum Täter gemacht, die Unschuld des Opfers wird verleugnet. Das Opfer wird getötet für das, was es ist, nicht für das, was es getan hat. Somit wird der vorsätzliche Mord über die Notwehrhandlung getarnt.

Der Täter ist ein Staat, eine Partei oder ein Regime und die kriminelle Absicht ist ideologischer oder politischer Art. Bei allen Genoziden gibt es eine Vielfalt an Formen politischer Gewalt und damit verbundenen Mordens. Genozide stehen folglich im Zentrum der Regimepolitik, deren Bestrebungen darin liegen, durch professionelle Propagandafeldzüge homogene Bevölkerungen zu schaffen, also Gesellschaften ohne jeglichen Unterschied hervorzubringen.
Die Täter nutzen vorhandene schlummernde Potenziale der Feindschaft gegenüber Minderheiten aus, um die Vernichtung dieser mit Erlaubnis der Mehrheitsbevölkerung zentral organisieren und militärisch ausführen zu können.

Dabei wird der Mehrheit ein Zusammengehörigkeitsgefühl vermittelt, Sicherheit gegeben und diese dann zur Solidarität verpflichtet. Auf der anderen Seite wird durch das Hervorrufen von Angst der Hass gegen die Minderheit geschürt. Folglich ist das Handeln der Täter als notwendiges Opfer zu sehen, das der Volksgemeinschaft zu bringen sei.
Opfer von Genoziden waren Armenier, Roma und Sinti und Tutsi in Ruanda. Weitere Genozide gab es in Rumänien, Bosnien, Kambodscha und im Holocaust.
Um die Täter zu bestrafen, gibt es die Genozidkonvention der Vereinten Nationen, die von über 140 Staaten unterzeichnet wurde und die daher verpflichtet sind, die Zielsetzung der Konvention in ihre nationale Gesetzgebung zu integrieren.

(rc)

Links und Lesetipps

Wikipedia: Völkermord. Bearbeitungsdatum: 12.11.2007, 08:54 UTC ;de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermord (abgerufen am 04.06.18)

Völkermord – Verhütung – International: Genozid. Bearbeitungsdatum: 01.04.2004;www.preventgenocide.org/de (abgerufen am 04.06.18)

Wolfgang Benz: Ausgrenzung, Vertreibung, Völkermord. Genozid im 20. Jahrhundert. München: dtv, 2006; ISBN 3-423-34370-2

Robert Stockhammer: Ruanda. Über einen anderen Genozid schreiben. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 2005; ISBN 3-518-12398-X

Quellen

Dorothee Frank: Menschen töten. Düsseldorf: Walter Verlag, 2006, S. 195-205; ISBN 3-530-42197-9

Radkau/ Fuchs/ Lutz (Hg.): Genozide und staatliche Gewaltverbrechen im 20. Jahrhundert. Konzepte und Kontroversen. Innsbruck: Studienverlag, 2004, S. 16-18, S. 52-59; ISBN 3-7065-4060-6

Quelle des Fotos (Konzentrationslager Birkenau): Wikipedia