Bewaffnete Humanitäre Intervention

Es gibt keine allgemein anerkannte Definition des Begriffes. Meyers Lexikon Online definiert sie als „die Anwendung von Waffengewalt zum Schutz der Bevölkerung eines fremden Staates vor Menschenrechtsverletzungen.“

Die Anzahl militärischer Interventionen, meist mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates, hat seit 1990 (Intervention in Liberia) stark zugenommen. Sowohl bei den Begründungen als auch bei den Zielen wird dabei häufig auf die menschenrechtliche Situation im Krisengebiet Bezug genommen. Diese militärischen Maßnahmen werden in Politik und Medien oft als „Humanitäre Intervention“ bezeichnet.

Die BefürworterInnen vertreten folgende Meinung: Wo immer eine Bevölkerung schweres Leid erduldet, und der betroffene Staat unwillig oder unfähig ist, das Leid zu beenden oder abzuwenden, müssen andere Staaten zum Schutz der Bevölkerung eingreifen. Manche Kritiker bezeichnen das Konzept „Humanitäre Intervention“ als „Menschenrechtsimperialismus“ und als beschönigenden Begriff für „Krieg“.

Das österreichische Bundesheer beteiligte sich in den Jahren 2008 und 2009 an einem Einsatz der EU im Tschad („EUFOR“), wobei der Einsatz der EUFOR mit Zustimmung der tschadischen Behörden erfolgte. Das Einsatzgebiet lag an der Grenze zur sudanesischen Region Darfur. Einige Kritiker sind der Ansicht, dass dieser Einsatz mit der österreichischen Neutralität nicht vereinbar war.

Seit dem Weltgipfel der UNO 2005 in New York wird auch von der „Schutzverantwortung“ (Responsibility to Protect, R2P) gesprochen, um den Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu gewährleisten. Diese lang andauernde und von der „International Commission on Intervention and State Sovereignty“ (ICISS) wesentlich entwickelte Konzeption sieht drei Verantwortlichkeiten: die Pflicht zur Prävention, zur Reaktion und zum Wiederaufbau. Für einen Militäreinsatz benötigt es eine legitime Autorität (UN-Sicherheitsrat), ein richtiges Motiv (keine Instrumentalisierung von Intentionsgründen), das Eingreifen muss der letzte Ausweg sein, die eingesetzten Mittel müssen verhältnismäßig sein und es muss eine realistische Aussicht auf Erfolg bestehen.

Zum Beispiel: Haiti

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Die Republik Haiti liegt in der Karibik und ist der ärmste Staat dieser Region. Er wurde jahrzehntelang von Diktatoren regiert, die das Land ausplünderten. Der 1990 gewählte Präsident Jean-Bertrand Aristide, in den die verarmte Bevölkerung große Hoffnungen auf ein besseres Leben setzte, wurde bereits 1991 durch einen Militärputsch aus dem Land vertrieben. Im September 1994 erfolgte eine Militärintervention unter Führung der USA, durch die Aristide wieder als Präsident eingesetzt wurde. Trotz einer seit 1995 bestehenden Mission der UNO in Haiti wurde bisher keine Stabilität im Land erreicht. Haiti gilt als Beispiel für einen zerfallenden Staat. Im Jänner 2010 forderte ein schweres Erdbeben mehr als 200.000 Todesopfer und führte zu schwersten Schäden an der Infrastruktur des Landes.

(rc)

Links und Lesetipps

wikipedia.org/wiki/EUFOR_Tchad/RCA

Wikipedia: Haiti

www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Interventionen/Welcome.html

http://www.bmlv.gv.at/ausle/eufor_tschad/

Bildquelle: Wikipedia