Recht im Krieg

„Nicht der Krieg ist verboten, sondern die Grausamkeit im Krieg.“ (Robert Dempfer, Internationales Komitee vom Roten Kreuz, amnesty-international-Tagung Retzhof 2004)

Es gibt Regelungen, wie und mit welchen Mitteln Krieg geführt werden darf: JuristInnen bezeichnen diesen Bereich als das „ius in bello“ oder als „humanitäres Völkerrecht“. Im Vordergrund stehen dabei die in Medien und Diskussionen oft zitierten vier „Genfer Konventionen“ (1949) mit ihren beiden Zusatzprotokollen. Diese Bestimmungen sind einzuhalten, unabhängig von den Gründen der Kriegsführung und ungeachtet davon, welche Seite für den Beginn der Feindseligkeiten verantwortlich ist.

Das Ziel des humanitären Völkerrechtes ist es, Zivilpersonen, Seelsorge- und Sanitätspersonal oder Personen, die nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen (Verwundete, Schiffbrüchige, Kranke oder Kriegsgefangene) zu schützen.

Kriegsparteien halten sich häufig an diese Regeln für die Behandlung des Gegners in der Erwartung, dass sich die anderen Kriegsparteien bezüglich der eigenen Leute ebenfalls daran halten werden (Prinzip der Reziprozität).

(rc)

Quellen, Links und Literaturtipps

www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Voelkerrecht/HumanitaeresVoelkerrecht.html

International Committee of the Red Cross (ICRC)

amnesty2.4teamwork.ch/de/themen/menschenrechte/humanitares-volkerrecht?question=was-

ist-der-unterschied-zwischen-ius-ad-bellum-und-ius-in-bello

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