Die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs im Darfur-Konflikt
Anklage
Am 4. März 2009 hat der Internationale Gerichtshof in den Haag gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einen Haftbefehl erlassen. Das erste Mal überhaupt wird damit ein amtierender Staatschef angeklagt.
Die Weltöffentlichkeit wartet lange Zeit auf die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, ob er den Antrag des Chefanklägers stattgeben wird, der Strafgerichtshof will den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Völkermordes anklagen.
Die Regierung des Sudans will die Aufforderung al-Baschir an den Gerichtshof in Den Haag ausliefern. Sollte sie dem nicht nachkommen, werde die Angelegenheit dem Uno-Sicherheitsrat in New York übergeben werden.
Beantragungen
Der Haftbefehl wurde schon im Juli 2008 von Moreno-Ocampo (Chefankläger) beantragt, aber wegen Mangel an Beweisen wurde dieser abgelehnt. Luis Morneo-Ocampo versuchte auch den Präsidenten wegen Völkermordes anzuklagen, doch der InternationalleGerichtshof lehnte dies ebenfalls wegen Mangel an Beweisen ab.
Grundlage für die Anklage seien konkrete Vorwürfe von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur. Unter anderem auf dessen mutmaßliche persönliche Verantwortung für Morde, Vertreibungen, Folterungen und Vergewaltigungen in den Darfur-Regionen.
Folgen
Der Präsident droht damit Hilfsorganisationen aus dem Land zu werfen. Sudanesiche Organisationen sollen die Aufgaben der NGOs übernehmen und den Bedürftigen helfen. Dies bedeutet, dass es den Menschen in Darfur noch schlechter ergehen wird, weil die Regierung sich nicht damit auskennt, wo Hilfe gebraucht wird und wie sie helfen können, wenn sie überhaupt helfen.
Anklageerhebung sei „ein Kriegsakt“
Der Gerichtshof zögert lange, doch es hatte kaum mit der Stichhaltigkeit der Vorwürfe gegen Bashir zu tun. Chefankläger Luis Moreno-Ocampo ist kein Hassardeur, der den Ruf seiner Institution mit einer auf zweifelhaften Grundlagen basierenden Anklage in diesem spektakulären Fall in Gefahr bringen würde. Das Gericht war aus politischen Gründen vorsichtig.
Khartum sagt aus, dass es eine Anklageerhebung als «einen Kriegsakt» betrachten würde. Der Uno-Botschafter Sudans warnte, er könne nicht sagen wie weit es gehen kann mit dem nachherigen Aufstand. Afrikanische Staatschefe warnten im Vorfeld, dass eine Anklage gegen Bashir alle Chancen auf ein Friedensabkommen ruinieren werde.
Derzeitige Lage
Nach UN-Angaben sind 300.000 Menschen umgekommen und 2,5 Millionenen Menschen befinden sich auf der Flucht. Bei einer Verurteilung von Omar al Bashir droht ihm eine lebenslange Haft. Die Anklage weist der Präsident aber zurück und er erkennt den Internationalen Gerichtshof nicht an. Er behauptet, dass alles, was man ihm vorwirft, gelogen sei.
Quellen
Basler Zeitung, 4.3.2009: Haftbefehl gegen al-Bashir
Bildquelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Omar_al-Bashir