Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC), der seinen Sitz in Den Haag (NL) hat, wurde auf der Basis des Rom-Statutes vom Juli 1998 am 1. Juli 2002 gegründet. Der ICC ist kein Teil der UNO, sondern eine unabhängige Institution und verfügt über 123 Mitgliedsstaaten. 

Seine Tätigkeitsfelder konzentrieren sich auf die Ahndung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Für das vierte Verbrechen, jenes der Aggression, haben sich die Staaten noch auf keine Definition geeinigt.

Der ICC ist für Verbrechen zuständig, die nach dem Juli 2002 verübt wurden, und in einem Mitgliedsstaat oder von BürgerInnen eines Mitgliedsstaats begangen worden sind. Nicht jedes Land will sich den Regeln des ICC fügen, wie zum Beispiel Boykottierungen von Seiten Chinas, Russlands und der USA beweisen.
Der Internationale Strafgerichtshof kommt zum Einsatz, wenn die zuständigen nationalen Behörden und Gerichte diese Verbrechen nicht selbst verfolgen können oder wollen. Eine Person kann sich einer Strafverfolgung aufgrund ihres Amtes oder der Immunitäten nicht entziehen: Auch StaatschefInnen oder RegierungsvertreterInnen können angeklagt werden. Im Gegensatz zu internationalen Tribunalen, beispielsweise jene für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda, wurde der Internationale Strafgerichtshof nicht durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates, sondern durch einen internationalen Vertrag gegründet.

Im Jahr 2009 fand die erste Verhandlung im Fall Thomas Lubanga statt. Ihm wird vorgeworfen, in der Demokratischen Republik Kongo Kinder zwangsrekrutiert und in kriegerischen Auseinandersetzungen eingesetzt zu haben. Gegen den amtierenden Präsidenten des Sudan, Herrn Omar Hassan Al-Bashir, wurde am 14. Juli 2008 durch den Strafankläger des Internationalen Strafgerichtshofs wegen der Vorwürfe des Völkermordes, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie wegen Kriegsverbrechen ein Haftbefehl beantragt. Die zuständigen Richter haben im März 2009 einen Haftbefehl gegen Al-Bashir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erlassen. Der Strafgerichtshof beschäftigte bzw. beschäftigt sich derzeit mit Fällen, Situationen und Untersuchungen in der Demokratischen Republik Kongo, Uganda, Zentralafrikanische Republik, Sudan (Darfur), Kenia, Libyen, Elfenbeinküste, Mali und Georgien.  Die Fälle können über die Homepage des Internationalen Strafgerichtshofs verfolgt werden.

Der Internationale Strafgerichtshof trägt als erster ständiger internationaler Gerichtshof maßgeblich dazu bei, die Kultur der Straffreiheit für schwere Verbrechen zu beenden (rc).

Quellen, Links und Lesetipps

 Internationaler Strafgerichtshof und die Position der USA (abgerufen am 04.06.18)

 Website ICC (abgerufen am 04.06.18)

Martin F. Leiß: Internationaler Strafgerichtshof und Jugoslawientribunal. Institutionen als Vorreiter normativen Wandels im völkerrechtlichen Friedenssicherungssystem. Münster u.a.: Lit, 2003

Der Standard, 14. Dezember 2007

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