Internationale Gerichtsbarkeit

Lange Zeit gab es in den internationalen Beziehungen keine Möglichkeiten, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit über nationale Gerichte hinweg zu ahnden.
Die Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes vor einem Militärgerichtshof nach dem 2. Weltkrieg stellen diesbezüglich eine Vorreiterrolle für die internationale Gerichtsbarkeit dar.

Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC = International Criminal Court) der seinen Sitz in Den Haag (NL) hat, wurde auf der Basis des Rom-Statutes vom Juli 1998 am 1. Juli 2002 gegründet – und zwar nicht als Teil der UNO, sondern als unabhängige, internationale Organisation.

Die Tätigkeitsfelder der Organisation konzentrieren sich auf die Ahndung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Für das vierte Verbrechen, jenes der Aggression, haben sich die Staaten noch auf keine Definition geeinigt.

Der Internationale Strafgerichtshof ist für Verbrechen zuständig, die nach Juli 2002 verübt wurden und in einem Mitgliedsstaat oder von BürgerInnen eines Mitgliedsstaats begangen worden sind. Nicht jedes Land will sich den Regeln des ICC fügen. So boykottieren beispielsweise China, Russland und die USA den Gerichtshof. Die Vereinigten Staaten hatten zwar im Jahr 2000 das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs unterzeichnet, Präsident Bill Clinton zog jedoch 2002 die Unterzeichnung zurück. Die USA zielen darauf ab, eine Auslieferung von US-Staatsangehörigen an den Gerichtshof in Den Haag zu verhindern.

Der Internationale Strafgerichtshof kommt zum Einsatz, wenn die zuständigen nationalen Behörden und Gerichte die Verbrechen nicht selbst verfolgen können oder wollen. Eine Person kann sich einer Strafverfolgung aufgrund ihres Amtes oder seiner Immunitäten nicht entziehen: Auch amtierende StaatschefInnen oder RegierungsvertreterInnen können angeklagt werden.

Der erste Angeklagte des Internationalen Strafgerichtshofs ist seit dem Jahr 2006 der kongolesische Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo.  Ihm wird vorgeworfen, KindersoldatInnen rekrutiert und in bewaffneten Auseinandersetzungen eingesetzt zu haben. 2008 wurde erstmals wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ein Haftbefehl gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt, den Präsidenten des Sudan Ahmad al-Bashi, verhängt.

Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda

Für Kriegsverbrechen, die vor der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs im Jahr 2002 begangen wurden, sind die Ad-hoc-Gerichte (Tribunale) zuständig. Die Schaffung der Tribunale beruht auf einem Beschluss des UN-Sicherheitsrates mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Staaten. Die Tribunale werden aus dem regulären UN-Budget finanziert.

Die in den Statuten definierten Straftaten beschränken sich auf Völkermord sowie Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen und klammern das Verbrechen gegen den Frieden aus. Die Tribunale greifen in die Gerichtshoheit aller Staaten ein, wenn sie es für gerechtfertigt halten, wie zum Beispiel in die des ehemaligen Jugoslawiens und Ruandas. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda klärt die während des Genozids 1994 begangenen Verbrechen auf. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien mit Sitz in Den Haag beschäftigt sich hingegen mit der Verfolgung schwerer Verbrechen, die während der Jugoslawien-Kriege ab 1991 begangen wurden.

Diese Gerichte können in jedem Staat Ermittlungen durchführen, von nationalen Gerichten abgeschlossene Verfahren wiederaufnehmen, falls sie der Ansicht sind, dass diese nicht korrekt durchgeführt wurden. Weiters können sie die Auslieferung von StaatsbürgerInnen des ersuchten Landes verlangen und sich in schwebende Verfahren einschalten.

Sondergerichtshof für Sierra Leone

Der Sondergerichtshof für Sierra Leone ist ein so genannter Ad-hoc oder Hybrid-Gerichtshof, der nicht in UN-Kapitel VII. verankert ist und eine zeitlich begrenzte Tätigkeit übernimmt. Das Tribunal wurde 2002 durch einen Vertrag zwischen den Vereinten Nationen und Liberia geschaffen und erhält keine Gelder aus dem UN-Budget., sondern finanziert sich über freiwillige Beiträge.  Die Österreicherin Renate Winter ist seit Gründung Richterin am Sondergerichtshof, war 2008 – 2010 Präsidentin und seit 2016 Vorsitzende des Residual Special Court for Sierra Leone.

Der Gerichtshof beschäftigt sich mit den während des 11-jährigen Bürgerkriegs begangengen Verbrechen und setzt Opferschutzprogramme ein. Erstmals in der Geschichte der internationalen Gerichtsbarkeit wurde das Anwerben von KindersoldatInnen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet und Zwangsverheiratung als internationaler Strafbestand definiert.

Charles Taylor war von 1997 bis 2003 Präsident des westafrikanischen Staates Liberia. Ihm werden zahlreiche Verbrechen – darunter Mord, Folter, Einsatz von Kindersoldaten und Vergewaltigungen – vorgeworfen. Seine Milizen wurden vor allem durch Erlöse aus Diamantenhandel finanziert, der trotz eines offiziellen Embargos (Handelsverbots) florierte. Menschenrechtsorganisationen bezeichneten diese Diamanten als „Blutdiamanten“ und bemühten sich um eine Eindämmung des Handels mit diesen Steinen.Ab 2004 wurde Taylor mit einem internationalen Haftbefehl gesucht, im März 2006 wurde er an der Grenze Nigeria – Kamerun verhaftet. Im Juni 2007 wurde der Prozess gegen ihn eröffnet. Sein Strafmaß wurde im Jahr 2012 auf 50 Jahre festgelegt.

Alle Gerichtshöfe tragen maßgeblich dazu bei, dass schwere Verbrechen während Konflikten und Kriegen nicht mehr ungestraft bleiben können. Die Verurteilung von Kriegsverbrechern, auch von amtierenden Staatsoberhäuptern, soll eine präventive Signalwirkung entfalten. (red) 

Quellen, Links und Lesetipps

International Criminal Court (abgerufen am 16.1.2010)

International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia (UN) (abgerufen am 16.1.2010)

Wikipedia: Sondergerichtshof für Sierra Leone (abgerufen am 16.1.2010)

Wikipedia: Charles Taylor (Liberia) (abgerufen am 16.1.2010)

Internationale Justiz (abgerufen am 16.1.2010)

Aktueller Status des Prozesses gegen Charles Taylor (abgerufen am 16.1.2010)

Uli Jäger. Soft Power. Wege ziviler Konfltikbearbeitung. Ein Lern- und Arbeitsbuch für die Bildungsarbeit und den Unterricht. Verein für Friedenspädagogik Tübingen e. V., Tübingen 1996

50 Jahre internationale Strafgerichtsbarkeit (abgerufen am 16.1.2010)

Bildquelle (Verhandlungen über den Westfälischen Frieden in Münster): Wikipedia