Völkerrecht
Das Völkerrecht sind die Rechtsnormen, welche die Beziehungen der Völkerrechtssubjekte regeln. Völkerrechtssubjekte sind in erster Linie Staaten und internationale Organisationen. Rechtsgrundlagen sind einerseits Verträge zwischen Völkerrechtssubjekten („Völkervertragsrecht“), andererseits allgemein anerkannte Verhaltensweisen („Völkergewohnheitsrecht“).