Krieg oder Terrorismus?

Terrorismus und Krieg haben zweifellos eines gemeinsam: Die geplante und organisierte Anwendung von politisch motivierter Gewalt gegen einen zum Feind erklärten Anderen.

Trotzdem versuchen viele Regierungen bzw. Institute diese beiden Begriffe definitorisch auseinanderzuhalten:

Zum Beispiel definiert die Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) Krieg als einen gewaltsamen Massenkonflikt, „in dem zumindest auf einer Seite reguläre Streitkräfte eingesetzt und die Gewalthandlungen mit einer gewissen Kontinuität ausgetragen werden.“ Somit gelten einzelne terroristische Attentate nicht als Kriegshandlung, da ihnen das Kennzeichen des Massenkonflikts und der Kontinuität fehlt.

Ein weiterer Unterschied stellt die völkerrechtliche Legitimation des Krieges dar, die beim Terrorismus nicht vorhanden ist. Der Terrorismus untersteht keiner Einschränkung, wie es dem Krieg durch das Kriegsvölkerrecht gegeben ist. Es handelt sich bei Terroranschlägen völkerrechtlich auch deshalb nicht um Krieg, weil die Anschläge nicht einem Staat zurechenbar sind und die Angriffe nicht mehr gegenwärtig sind. Beschränkt man Krieg auf die Art der Führung, „als eine auf staatliche Kontrahenten, die mit professionalisiertem Personal um die Kontrolle von Territorien kämpfen“, dann sind Terrornetzwerke keine kriegsführenden Parteien (Herfried Münkler: Der Wandel des Krieges: Von der Symmetrie zur Asymmetrie. Weilerswirst 2006, S.222)

Krieg „unterliegt der völkerrechtlichen Einhegung durch das humanitäre Völkerrecht.“ In der Verfassung der Vereinten Nationen wird im Zusammenhang mit dem 11. September 2001 nicht von Krieg gesprochen, sondern von der Bedrohung des Friedens bzw. von einem „bewaffneten Angriff gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen“.

Für den Friedensforscher Harald Müller ist Krieg ein völkerrechtlicher Begriff, der nur unter bestimmten Rahmenbedingungen Verwendung findet und auch weiterhin finden sollte, weil er gewisse normative Vorstellungen mitträgt. Er findet zwischen Staaten oder zwischen einem Staat und einer allgemein anerkannten Kriegspartei (z.B. einer nationalen Befreiungsbewegung) aufgrund politischer Ziele statt.

Krieg ist nicht allgemein verboten, zum Bespiel fand er als Verteidigungskrieg oder in einigen Fällen als Befreiungskrieg Rechtfertigung. Aber auch Osama Bin Laden sah seine terroristischen Akte als Teil eines Befreiungskrieges.

Die Unterscheidung von Terrorismus und Krieg ist schwierig, weil diese Begriffe immer auch ideologische Bedeutung haben und der Rechfertigung oder Verurteilung eigener politischer Zielsetzungen dienen. Dass sie in vielen Fälle sehr nahe aneinandergrenzen, zeigt der sog. „Kampf gegen den Terrorismus“, der Gefahr läuft, die Grundrechte und Bürgerrechte des Menschen aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen weltweit drastisch einzuschränken.

(red)

Links und Lesetipps

Friedenskooperative: Friedensforum Ausgaben (abgerufen am 18.01.2018)

Friedensnews.at: Magazin zu Friedensfragen  (abgerufen am 18.01.2018)

Deacademic: Kriegsvölkerrecht (abgerufen am 18.02.2018)

Herfried Münkler: Der Wandel des Krieges: Von der Symmetrie zur Asymmetrie, 2006

Quellen 

Martin Singe: Völkerrecht, Krieg und Terror. In: Friedensforum, 2002.

Harald Müller: Den Schock verarbeiten. In: HSFK Standpunkte, 4/2001 – PDF (abgerufen am 18.01.2018)