Völkerrecht
Das Völkerrecht sind die Rechtsnormen, welche die Beziehungen der Völkerrechtssubjekte regeln. Völkerrechtssubjekte sind in erster Linie Staaten und internationale Organisationen.Rechtsgrundlagen sind einerseits Verträge zwischen Völkerrechtssubjekten ("Völkervertragsrecht"), andererseits allgemein anerkannte Verhaltensweisen ("Völkergewohnheitsrecht").
Was ist das Völkerrecht?
Das Völkerrecht sind die Rechtsnormen, welche die Beziehungen der Völkerrechtssubjekte regeln.
Recht zum Krieg
Krieg ist völkerrechtlich nicht immer verboten ("ius ad bellum").
Bewaffnete humanitäre Intervention
"... die Anwendung von Waffengewalt zum Schutz der Bevölkerung eines fremden Staates vor Menschenrechtsverletzungen."
Präemptivkrieg
Ein militärischer Angriff auf einen Staat, mit dem Ziel zu verhindern, dass sich der angegriffene Staat zu einer militärischen Bedrohung für den angreifenden Staat entwickelt.
Verteidigungskrieg
Wird ein Staat von einem anderen Staat militärisch angegriffen, so ist er berechtigt, sich militärisch zu verteidigen.
Präventivkrieg
Der Angriff eines Staates auf einen anderen Staat, von dem eine zeitlich unmittelbar bevorstehende, erhebliche militärische Bedrohung ausgeht.
Genozid
In einem Vertrag der UNO wird Völkermord definiert als "eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören ..."
Recht im Krieg
"Nicht der Krieg ist verboten, sondern die Grausamkeit im Krieg."
Erlaubte Kriegshandlungen
Das humanitäre Völkerrecht geht von der Realität des Krieges aus, d. h., dass der Feind getötet und dass zerstört werden darf – auf der Basis wichtiger Prinzipien.
Kriegsverbrechen
Schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts werden als Kriegsverbrechen bezeichnet.
Bürgerkrieg
Ein Bürgerkrieg ist ein bewaffneter Konflikt auf dem Gebiet eines einzelnen Staates zwischen mehreren inländischen Gruppen, häufig unter Einmischung ausländischer Mächte.
Autonomie im Staat
Rechte eines Teilgebiets eines Staates zur Selbstverwaltung.
Sezession vom Staat
Die Abtrennung eines Teilgebietes eines bestehenden Staates mit dem Ergebnis, dass dieses Teilgebiet zu einem neuen, selbstständigen Staat wird.
Selbstbestimmungsrecht
Jedes Volk hat das Recht, frei von ausländischen Einflüssen einen unabhängigen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen.
Internationale Gerichtsbarkeit
Lange Zeit gab es in den internationalen Beziehungen keine Möglichkeiten, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit über nationale Gerichte hinweg zu ahnden.
Tribunale
"Tribunale" (Ad-hoc-Gerichte) sind zuständig für Straftaten, die vor der Gründung des ICC begangen wurden, und haben internationalen Einfluss.
Internationaler Strafgerichtshof
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC), der seinen Sitz in Den Haag (NL) hat, konzentriert sich auf die Ahndung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.