Bodyismus am Beispiel Spiegelgrund

Unter Bodyismus versteht man die Benachteiligung von Menschen auf Grund ihrer körperlichen bzw. seelischen Beeinträchtigungen. Auf der anderen Seite steht der Begriff auch für die Verherrlichung des gesunden Körpers, von Vitalität und Stärke. In allen Kriegen gehören behinderte und kranke Menschen zu den ersten Opfern. Die Verbrechen des Nationalsozialismus sind darüber hinaus von besonderer Grausamkeit gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen gekennzeichnet, die in vielen Fällen zu Vertreibung und Ermordung geführt haben.

Am Beispiel: Am Spiegelgrund

Das Spital auf der Baumgartner Höhe in Wien wurde bis nach dem zweiten Weltkrieg als „Spiegelgrund“ bezeichnet, wo eine „Kinderfachabteilung“ eingerichtet war, und erinnert heute an die Verbrechen des NS-Regimes. Damals wurde vorgetäuscht, dass es sich um eine Spezialklinik handle, während in Wirklichkeit dort kranke, behinderte und (vermeintlich) erblich belastete Kinder und Jugendliche getötet wurden. In etwa fanden 700 bis 800 Euthanasiemorde an geistig behinderten Kindern statt. Der leitende Arzt in der Klink war Heinrich Gross, rechtskräftig verurteilt wurde er aber nie.

Aktion T4

Es gab aber auch andere Spitäler, in denen während der NS-Zeit Euthanasiemorde durchgeführt wurden. Bekannt sind diese unter der Bezeichnung „Aktion T4″ (Berliner Bürozentrale für die Leitung der Ermordung behinderter Menschen im gesamten Deutschen Reich), „Euthanasie“ oder auch „Aktion Gnadentod“. Dabei handelte es sich um die geplante und systematische Ermordung von „Erb- und Geisteskranken, Behinderten und sozial oder rassisch unerwünschten Menschen“ und nicht um Euthanasie im Sinne einer vom Patienten gewünschten Sterbehilfe.

In einem Schreiben von Hitler steht: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbare Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“

Mehr als 100.000 Opfer

Mehr als 100.000 Menschen wurden allein in der Zeit von 1940 bis 1941 in solchen Anstalten ermordet. Die Entscheidung über die Ermordung fällten nach Aktenlage dazu beauftragte Ärzte. Die Idee der „Rassenhygiene“ mit dem Endziel der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurde bereits in den 1920er Jahren entwickelt, damit die Fortpflanzung von Menschen mit einer angeblichen Erbkrankheit und auch sozial und rassisch unerwünschten Menschen verhindert werde.
Bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden aus diesem Grund auch zwangssterilisiert. Ein weiteres Gesetz befohl den Schwangerschaftsabbruch bei diagnostizierter Erbkrankheit. Heirat und außerehelicher Verkehr mit „fremdrassigen“ Menschen wurde durch das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ verboten. Die Eheschließung von Menschen mit einer vermeintlichen Erbkrankheit oder geistigen Behinderung mit gesunden Menschen wurde unterbunden. 1939 wurde die Tötung von erbkranken, geistig und körperlich behinderten Säuglingen und Kindern eingeführt. Kurz darauf wurde auch die Erwachsenen-„Euthanasie“ in Heil- und Pflegeanstalten, sowie in Heimen, beschlossen.

Die Menschen wurden mittels Listen und Meldezetteln registriert und bei „Arbeitsunfähigkeit“ durch Gutachter ausselektiert. Danach wurden sie in die Tötungsanstalten abtransportiert. Menschen wurden dort gezielt durch Überdosierung von Medikamenten getötet, starben in Folge von Hunger an Unterernährung oder an Kälte. Andere wurden in „Duschräumen“ durch Verwendung von Kohlenmonoxid, Giftspritzen, Misshandlungen und „Hinrichtungen“ umgebracht. Beseitigt wurden die Leichen meist durch Verbrennen. Die Todesurkunden wurden durch andere Todesursachen gefälscht. Getragen wurden die Kosten der Anstaltsaufenthalte von den Angehörigen.

Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4 (abgerufen am 2.1.2018)

http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegelgrund (abgerufen am 2.1.2018)