Staatliche Akteure
Unter staatlichen Akteuren verstehen wir Einrichtungen eines Staates, die von Kriegen betroffen und/oder an Kriegen beteiligt sind. Sie sind in der Regel Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols, die gerade in Krisen- und Kriegszeiten von besonderer Bedeutung sind. In ihrer Ambivalenz können sie sowohl der Aufrechterhaltung als auch der Beendigung kriegerischer Auseinandersetzungen dienen.
Militär
Unter dem Begriff "Militär" versteht man die bewaffneten Streitkräfte eines Staates. Sie dienen der Verteidigung gegen einen Angriff von außen oder der Durchführung eines Angriffes nach außen.
SoldatInnen
SoldatInnen sind die bewaffneten Angehörigen des Militärs eines Staates.
SöldnerInnen
SöldnerInnen (Sold: Bezahlung für Kriegsdienste) sind Personen, die freiwillig und gegen Bezahlung einer Konfliktpartei in einem bewaffneten Konflikt kämpfen.
VeteranInnen
KriegsveteranInnen (lat.: vetus = alt) sind ehemalige Kriegsteilnehmer.
KriegsverbrecherInnen
KriegsverbrecherInnen sind Einzelpersonen (keine Staaten oder Militäreinheiten als Ganze), die schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen haben.
KindersoldatInnen
KindersoldatInnen sind Personen, die das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unmittelbar an Feindseligkeiten in einem Krieg teilnehmen.
Frauen und Militär
Über die Jahrhunderte hinweg hat sich die Rolle der Frau in den Streitkräften stark gewandelt.
Wehrdienstverweigerer und Deserteure
Unter Kriegsdienstverweigerung versteht man den Entschluss einer Person, sich nicht am Kriegsdienst (Militärdienst in einem Staat im Kriegszustand) zu beteiligen.
Andere staatliche Akteure
Drittstaaten
Unter Drittstaaten verstehen wir im Zusammenhang mit Kriegen Staaten, die nicht unmittelbar als Krieg führende Partei an einem Krieg beteiligt sind.
Regierungen
Die Regierung (lat. regere: führen, leiten) eines Staates leitet, lenkt und beaufsichtigt die staatliche Politik nach innen und außen.
Polizei und Milizen
Die Polizei gehört zur Exekutive eines Staates (ausführende Gewalt).
Geheim- und Nachrichtendienste
Geheim- und Nachrichtendienste dienen der Beschaffung geheimer, für die Staatssicherheit relevanter Informationen.
Entwicklungszusammenarbeit
Entwicklungszusammenarbeit ist das gemeinsame Bestreben von Entwicklungs- und Industrieländern, globalen Unterschieden in den Lebensbedingungen entgegenzuwirken.