Sanktionen

Sanktionen (von lat. sanctio, „Heilung“, „Billigung“, „Strafandrohung“) sind von internationalen Organisationen oder von einzelnen Staaten gesetzte Zwangsmaßnahmen, um die Verletzung von Menschenrechten oder von völkerrechtlichen Normen zu stoppen und das Verhalten des jeweiligen Staates zu ändern.

Sanktionen werden als Zwangsinstrument eingesetzt, wenn diplomatische Schritte zu keinem Erfolg geführt haben und militärische Gewalt entweder als nicht zielführend oder als politisch nicht durchsetzbar eingeschätzt wird. In manchen Fällen werden sie auch als diplomatisches Druckmittel bzw. als Vorstufe für eine militärische Konfrontationen angewendet. Sanktionen sind ihrem Anspruch nach langfristig angelegt, wobei ihre Wirkungen ständig überprüft werden müssen.

Die Bandbreite von möglichen Sanktionen reicht von Reiseverboten über Einschränkungen im diplomatischen oder finanziellen Bereich bis zu Wirtschafts- und Handelssanktionen oder Waffenembargos:

  • Symmetrische Sanktionen richten sich gegen alle Konfliktparteien.
  • Asymmetrische Sanktionen sind lediglich einseitig angelegt.

Wirtschaftliche Sanktionen

  • Einfrieren der Guthaben der Regierung
  • Beschlagnahmung von Vermögenswerten
  • Kontrolle/Verbot des Kapitalverkehrs
  • Widerruf von Handelsabkommen
  • Beschränkungen von Import/Export-Lizenzen

Militärische Sanktionen

  • Waffenembargos
  • Aufgabe militärischer Unterstützung
  • Zeitlich begrenzte militärische Sanktionen im Auftrag des UN-Sicherheitsrates

Politische/Diplomatische Sanktionen

  • Absagen offizieller Besuche/Treffen
  • Reduzierung der diplomatischen Vertretungen
  • Abbruch der diplomatischen Beziehungen
  • Nichtanerkennung neuer Regierungen/Staaten

Der UN-Sicherheitsrat kann nach Kapitel VII, Artikel 41, der Charter politische Sanktionen verhängen, um Druck auf einen bestimmten Staat auszuüben, der sich nicht friedlich oder entsprechend den Zielen der UN verhält. In den Jahren 2006 und 2007 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat beispielsweise Sanktionen gegen den Iran, um dessen Einlenken im Atomkonflikt zu bewirken. Auch die Europäische Union kann im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) gemäß Artikel 7 EU-Vertrag Sanktionen verhängen. Im Jahr 2000 verhängten 14 EU-Staaten Sanktionen gegen Österreich aufgrund der Regierungsbeteiligung der FPÖ.

Sanktionen gelten zwar als gewaltfreie Methode der Konfliktaustragung, sie können jedoch trotzdem katastrophale Folgen für die betroffene Bevölkerung haben. Besonders wirtschaftliche Sanktionen können zu bedrohlichen Engpässen in der Gesundheitsversorgung, zu Hungersnöten und sozialer Verelendung führen. Darüber hinaus können Sanktionen auch konfliktverschärfend wirken und den Schwarzmarkt und Korruption im Zielland fördern. Das jahrelange Embargo gegen den Irak zählt diesbezüglich zu den aktuellsten und drastischsten Beispielen einer verfehlten Sanktionspolitik, die nur einen minimalen politischen Gewinn brachte.

Durch die zunehmende Isolation eines Landes können Embargos auch dazu führen, dass es zu einem Solidarisierungseffekt der betroffenen Bevölkerung mit ihren Machthabern kommt und die internationale Gemeinschaft als gemeinsamer Feind wahrgenommen wird.

Aus diesem Grund wird in den letzten Jahren immer mehr die Forderung nach „intelligenten Sanktionen“ erhoben. Durch gezieltere Formulierungen können Resolutionen beispielsweise über Reisebeschränkungen von Regierungsmitgliedern oder über das Verbot von Finanztransaktionen der politischen Eliten direkt Druck auf Machthaber Innen, EntscheidungsträgerInnen und GewaltakteurInnen ausüben. „Intelligente Sanktionen“ können auch direkte humanitäre Maßnahmen enthalten, um schwächere Bevölkerungsteile zu schützen. Zudem will die internationale Gemeinschaft verstärkt auf Dialog und Verhandlungen setzen.

(red)

 Links und Lesetipps

Medico International (abgerufen am 11.01.2018)

Hessische Stiftung für Frieden und Konfliktlösung: Internationale Sanktionen gegen den Iran  (abgerufen am 11.01.2018)

Wissenschaft & Frieden (abgerufen am 11.01.2018)

Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (abgerufen am 11.01.2018)

Komitee für Demokratie und Grundrechte (abgerufen am 11.01.2018)

Quellen:

Friedensgutachten 2006. Münster: Lit, 2006.

Hans- C. Graf Sponeck: Ein anderer Krieg.  Das Sanktionsregime der UNO im Irak. Hamburger Edition. Hamburg. 2005

Uli Jäger. Soft Power. Wege ziviler Konfliktbearbeitung. Ein Lern- und Arbeitsbuch für die Bildungsarbeit und den Unterricht. Verein für Friedenspädagogik Tübingen e. V., Tübingen 1996

Almut Hinz (2004): Die Sanktionen gegen Libyen. Sanktionen im modernen Völkerrecht und in der Staatenpraxis sowie ihre Anwendung am Beispiel Libyen, Peter Lang Verlag, S. 235-287.