Internationale Gerichtsbarkeit

Lange Zeit gab es in den internationalen Beziehungen keine Möglichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.

Die Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes vor einem Militärgerichtshofs nach dem 2. Weltkrieg nehmen diesbezüglich eine Vorreiterrolle für internationale Gerichtshöfe ein.

Internationaler Strafgerichtshof

Der internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC), der seinen Sitz in Den Haag (NL) hat, wurde auf der Basis des Rom-Statuts von 1998 am 1. Juli 2002 gegründet und ist kein Teil der UNO, sondern eine unabhängige Institution.

Seine Tätigkeitsfelder konzentrieren sich auf die Ahndung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Verbrechen der Aggression.

Der ICC ist für Verbrechen zuständig, die nach dem Juli 2002 verübt wurden und in einem Mitgliedsstaat oder von BürgerInnen eines Mitgliedsstaats begangen worden sind. Nicht jedes Land will sich den Regeln des ICC unterwerfen, wie zum Beispiel Boykottierungen von Seiten der USA, Chinas und Russlands beweisen.

Der Internationale Strafgerichtshof kommt zum Einsatz, wenn die zuständigen nationalen Behörden und Gerichte diese Verbrechen nicht selbst verfolgen können oder wollen. Eine Person kann sich einer Strafverfolgung aufgrund ihres Amtes oder der Immunitäten nicht entziehen: Auch StaatschefInnen oder RegierungsvertreterInnen können angeklagt werden.

Fälle die vom internationalen Strafgerichtshof behandelt wurden, sind zum Beispiel die Demokratische Republik Kongo, Uganda, die Zentralafrikanische Republik und der Sudan (Darfur). Der erste Prozess begann Ende März 2008 gegen den kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo.

Tribunale

Für Kriegsverbrechen, die vor der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs begangen wurden, sind die Ad-hoc-Gerichte (Tribunale) zuständig. Die Schaffung der Tribunale beruht auf einem Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Staaten. Die in den Statuten definierten Straftaten begrenzen sich auf Völkermord, Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen, klammern aber das Verbrechen gegen den Frieden aus.

Die Tribunale greifen in die Gerichtshoheit aller Staaten ein, wenn sie es für gerechtfertigt halten, wie zum Beispiel in die des ehemaligen Jugoslawiens und Ruandas. Diese Gerichte können in jedem Staat Ermittlungen durchführen und von nationalen Gerichten abgeschlossene Verfahren wieder aufnehmen, falls sie der Ansicht sind, dass diese nicht korrekt durchgeführt wurden. Weiters können sie die Auslieferung von StaatsbürgerInnen des ersuchten Landes verlangen und sich in schwebende Verfahren einschalten.

(red) 

Quellen, Links und Lesetipps:

Uli Jäger. Soft Power. Wege ziviler Konfltikbearbeitung. Ein Lern- und Arbeitsbuch für die Bildungsarbeit und den Unterricht. Verein für Friedenspädagogik Tübingen e. V., Tübingen 1996

International Criminal Court/ Internationaler Strafgerichtshof: http://www.icc-cpi.int (abgerufen am 11.01.2018)

International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia: www.icty.org (abgerufen am 11.01.2018)