Zwangsverheiratung von afghanischen Kindern
Dieser Text entstand im Rahmen des Schulprojektes "WhyWar.at-Afghanistan " im Sommersemster 2008 und wurde von folgenden SchülerInnen gestaltet:
Lukas Breitfuss, Charlotte Kaufmann, Sabrina Riegler, Andreas Schmeissl
Begleitung und Bearbeitung: Desirée Summerer
Trotz mehr oder minder großer Bemühungen von Seiten der Regierung und Menschenrechtsgruppen in Afghanistan ist es noch üblich, Kinder zu verloben und zu verheiraten.
Das Gesetz und dessen Umsetzung
Gesetzlich liegt das Mindesalter bei Hochzeiten für Frauen bei 16 und für Männer bei 18 Jahren. Dennoch sind den Angaben der Vereinigten Nationen zufolge bei fast der Hälfte aller Eheschließungen einer oder beide Ehepartner noch nicht volljährig. Die meisten Paare treffen sich bei ihrer Hochzeit zum ersten Mal, andernfalls werden sie oftmals auch schon im Mutterleib jemandem versprochen. Eine einmal geschlossene Ehe kann fast unmöglich wieder gelöst werden, denn die Familie des Mannes betrachtet die Frau als ihr Eigentum. Manche Familien in Afghanistan können sich ihr Leben nicht leisten und sehen als einzigen Ausweg die Zwangsverheiratung der eigenen Töchter. Der „Brautpreis“ für eine Tochter entspricht ungefähr einem doppelten Jahresgehalt.
Beispiel: Zwangsverlobung von Sunam aus Kabul
Wenn man Suman auf ihre Verlobung anspricht, schaut sie zu ihrer Familie, spielt mit den Pailletten an ihrem Kleid und schweigt. Doch sie schweigt nicht aus Schüchternheit, sondern kann zu ihrer Verlobung nicht viel sagen. Sie ist erst 3 Jahre alt und dennoch wurde sie mit ihrem vier Jahre älterem Cousin Nieem verlobt. Die Verlobung Sunams ist ein Geschenk ihres Vaters an dessen Schwester, denn diese wünscht sich sehnlichst eine Tochter. Das Mädchen wird bald bei dieser Familie einziehen und gemeinsam mit ihrem Verlobten aufwachsen. Sobald Suman 14 Jahre alt ist, ist geplant die beiden zu verheiraten.
Die Familien von Suman und Nieem sind davon überzeugt, dass beide in einigen Jahren glücklich sein werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre dennoch eine Aufhebung der Verlobung bzw. Ehe keine Option. Sobald man verlobt ist, kann man sich nicht mehr trennen.
Quelle:
http://www.epochtimes.de/articles/2007/10/22/184811.html – epochtimes.de (Link nicht mehr aktuell)
Bildquelle: Flickr