Meinungs- und Pressefreiheit
Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Beispiel: Amnesty International über die Pressefreiheit in der Türkei