Sudan

Fünf Männer werden derzeit im Kober-Gefängnis in der Hauptstadt Khartum festgehalten, wo sie gefoltert worden sind: Abdel Jalil al-Basha, Yaqoub Yahya, Kabbashi Khater Mohammed Ahmad und Tawer Osman Tawer befinden sich in einem Sondersicherheitstrakt des Gefängnisses, der dem Geheimdienst (National Intelligence and Security – NISS) untersteht.

Dort hat man den Gefangenen gedroht, sie erneut zu foltern. Ahmad Salman, der im der Gefängnisverwaltung unterstehenden Teil der Hafteinrichtung festgehalten wird, bedarf dringend medizinischer Behandlung, nachdem er über einen längeren Zeitraum brutal gefoltert worden ist. Offenbar wollte man ihn dadurch zwingen, Mubarak al-Fadel al-Mahdi, den ebenfalls im Kober-Gefängnis inhaftierten Vorsitzenden der oppositionellen „Umma Party Reform and Renewal“ (UPRR), zu belasten, an einem Putschversuch der Armee beteiligt gewesen zu sein.

Die fünf Männer waren zusammen mit 40 weiteren Personen, darunter ehemalige Armeeangehörige, am bzw. kurz nach dem 14. Juli 2007 festgenommen worden. Auf Pressekonferenzen warfen NISS-Sprecher den Festgenommenen vor, Waffen geschmuggelt und Sabotageakte geplant sowie die Einmischung ausländischer Kräfte im Sudan gefördert oder einen Putsch geplant zu haben.

Unter den Gefangenen befindet sich auch der UPRR-Vorsitzende Mubarak al-Fadel al-Mahdi und der Menschenrechtsanwalt und stellvertretende Vorsitzender der Oppositionspartei „Democratic Unionist Party“ (DUP), Ali Mahmoud Hassanain, der an Diabetes leidet. Amnesty International geht davon aus, dass die beiden nicht in Gefahr sind, gefoltert zu werden. Viele der ehemaligen Armeeoffiziere und der übrigen Gefangenen, die inzwischen Kontakt zu ihren Angehörigen und RechtsanwältInnen haben, sind ihren Angaben zufolge bei den Verhören gefoltert worden, um sie zu zwingen, Mubarak al-Fadel al-Mahdi und weitere Gefangene mit den angeblichen Sabotageplänen und dem Putschversuch in Verbindung zu bringen. Sie sollen über lange Zeiträume geschlagen worden sein. Unter anderem wurden sie auch gefoltert, indem man sie an den Handgelenken an der Decke aufhängte oder sie fesselte und mit Schläuchen schlug. Einer der Männer wurde an seinem Schnurrbart hochgezogen. Ein anderer gab an, man habe ihm die Hoden gequetscht, sodass die Schwellungen dringend medizinisch behandelt werden müssen.

Hintergrundinformationen

Das sudanesische Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1991 sieht Schutzgarantien für Gefangene vor. So muss innerhalb von 24 Stunden ein Staatsanwalt/eine Staatsanwältin oder ein/e RichterIn über die Festnahme informiert werden. Zudem müssen die Gefangenen menschenwürdig behandelt werden, verbunden mit dem Recht, einen Anwalt/eine Anwältin zu konsultieren, ihre Familien zu informieren und von ihnen besucht zu werden. Paragraph 31 des „Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte“ (National Security Forces Act) gibt dem Geheimdienst NISS die Befugnis, Personen bis zu neun Monate ohne Überprüfung durch die Justizbehörden in Haft zu halten. Paragraph 33 gewährt den Angehörigen des NISS darüber hinaus Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung. Gefangene im Gewahrsam des NISS werden häufig gefoltert, um Geständnisse von ihnen zu erpressen. Vor kurzem haben sudanesische Gerichte mehrere Angeklagte freigesprochen, deren Geständnisse offenbar durch Folterungen erpresst worden waren. (red)

Link und Quelle

Folter im Sudan (ai) (Link nicht mehr aktuell)