Folter in Afghanistan

Dieser Text entstand im Rahmen des Schulprojektes "WhyWar.at-Afghanistan " im Sommersemster 2008 und wurde von folgenden SchülerInnen gestaltet:
Anna Hofer, Claudia Rainer
Begleitung und Bearbeitung: Desirée Summerer

Während es bereits unter Mohammed Daud vereinzelte Berichte über Folter und Hinrichtungen gegeben hatte, war es für Gefangene in Afghanistan nach dem Sturz des Dauds in 1978 nicht ungewöhnlich, lange Zeit ohne Gerichtsverfahren festgehalten zu werden.

Fehlende Rechtsstaatlichkeit

Personen die aufgrund von Anklagen verhaftet worden waren, welche die Sicherheit des Staates betrafen, wurden von Vormilitärgerichten angeklagt, die nicht öffentlich verhandelten.

Es gab auch keine Verteidigerwahl und keine Berufung. Diese Verhaftungen wurden durch den Staatssicherheitsdienst oder durch das Militär vorgenommen.

Obwohl das Land größtenteils von der Außenwelt abgeschlossen war und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International praktisch bis 1977 nicht im Land gearbeitet hatten, erreichten recht schnell Berichte über Verhaftungen, Folter und Exekutionen die internationale Öffentlichkeit und Menschenrechtsorganisationen, wobei der Sommer 1978 als das Ausgangsdatum anzusehen ist.

Politische Gefangene der Regierung Karmal

Die Berichte über Massenverhaftungen und Folter waren so gravierend, dass Amnesty International im Oktober 1979 eine Delegation nach Kabul sandte, die mit dem damaligen Außenminister Hafizullah Amin sprach. Dieser gab die Existenz von etwa 100 politischen Gefangenen zu, andere von der Delegation interviewte Afghanen schätzten die Zahl jedoch auf 4000.

Nach dem Einmarsch von sowjetischen Gruppen 1979 hat die Regierung mit Karmal im Januar 1980 bekannt gegeben, sie hätte alle politischen Gefangenen entlassen.

Diese Behauptung wurde jedoch von verschiedensten afghanischen Oppositionsgruppen in Frage gestellt. Als sicher erscheint jedoch, dass mehrere 1000 politische Gefangene freigelassen worden sind. Trotz der Unkenntnis darüber, wie viel politische Gefangene die Regierung Karmal von der Regierung Amin übernommen hat, gibt die Zahl der Freilassungen in etwa einen Eindruck über die Zahl der Verhaftungen politischer Gegner.

Die Ungewissheit über das Schicksal der Verwandten und Bekannten wurde für jede afghanische Familie zu einer schweren Bürde.

Folter im Namen des „Krieges gegen den Terror“

Seit dem Beginn des Krieges in Afghanistan betonen die Behörden immer wieder, dass die USA den Kampf gegen Folter anführten, dass alle Gefangenen in US-Gewahrsam menschenwürdig behandelt würden und dass in den seltensten Fällen, die Verantwortlichen ermittelt und voll zur Rechenwschaft gezogen würden. Doch die Realität sieht ganz anders aus. Viele der Gefangenen im „Krieg gegen den Terror“ sind gefoltert und misshandelt worden.

Die meisten Foltertechniken hinterlassen keine körperlichen Spuren, haben aber verheerende Folgen für die Opfer. Sie sind ein Angriff auf die Persönlichkeit und die Menschenwürde des Gefolterten und können ernsthafte und dauerhafte gesundheitliche Schäden hervorrufen und hinterlassen. Häufig auftretende Symptome sind unter anderem: Angstzustände, Depressionen, Gereizthiet, Scham- und Erniedrigungsgefühle, Gedächnisschwäche, sexuelle Störungen und Amnesie.

Quellen:

Heinz, Wolfgang S.: Ursachen und Folgen von Menschenrechtsverletzungen in der Dritten Welt

http://www.amnesty.ch/de/themen/krieg-gegen-terror/folter – ai Schweiz (Link nicht mehr aktuell)

Bildquelle: Flickr