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Autonomie im Staat
Unter Autonomie versteht man Rechte eines Teilgebiets eines Staates zur Selbstverwaltung, also z. B. zur Steuereinhebung, zum Schulwesen oder zur Verwendung anderer Sprachen als der Staatssprache.
Der Umfang der Autonomierechte kann recht unterschiedlich sein und muss im Vergleich zu den Rechten der anderen Teilgebiete des betreffenden Staates gesehen werden.
Zum Beispiel: Südsudan
Der Sudan ist der flächenmäßig größte Staat Afrikas (ca. 7-mal so groß wie Deutschland). Entsprechend unterschiedliche Bevölkerungsgruppen leben in diesem Land. Die Bevölkerung des Südens unterscheidet sich von der Bevölkerung des Nordens durch Geschichte, ethnische Zugehörigkeiten, Religion und Traditionen. Im Süden des Sudan gibt es beachtliche Ölvorkommen.
Die Bevölkerungsmehrheit im Südsudan fühlte sich von der gesamtstaatlichen Regierung politisch unterdrückt und wirtschaftlich ausgenützt. Der bewaffnete Konflikt entzündete sich zu Beginn der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts einerseits an dem Plan, Wasser aus dem Süden in den trockeneren Norden des Sudan abzuleiten, andererseits am Versuch der gesamtstaatlichen Regierung, direkten Zugriff auf die Ölvorkommen im Südsudan zu erlangen.
Die Kämpfe zwischen der südsudanesischen Rebellenbewegung und dem staatlichen Militär wurden erst 2005 mit einem Friedensabkommen beendet. Der Südsudan bildet seither eine autonome Region: Er ist weiterhin Teil des Staates Sudan, hat aber das Recht auf eine weitgehend unabhängige Verwaltung. Die Hälfte der Einnahmen aus der Rohölförderung verbleibt in der Region Südsudan. Für 2011 ist eine Abstimmung über die Unabhängigkeit des Südsudan vorgesehen.
Die Kämpfe forderten nach Schätzungen zumindest 2 Millionen Todesopfer, überwiegend in der Zivilbevölkerung.
Links und Literaturtipps
www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/kriege/158ak_sudan.htm
Wikipedia: Sezessionskrieg in Südsudan
www.welthungerhilfe.de/suedsudan-chaos.html
Bildquelle: Wikipedia