Zivilgesellschaft

Was ist Zivilgesellschaft?

Dem Begriff „Zivilgesellschaft“ wurden und werden in Abhängigkeit von Raum und Zeit unterschiedliche Bedeutungen zugeschrieben. Im heutigen Diskurs hat er zweierlei Bedeutungen:

Einerseits bezeichnet er einen „Bereich innerhalb einer Gesellschaft, der zwischen staatlicher, wirtschaftlicher und privater Sphäre entstanden ist – oder auch: zwischen Staat, Markt und Familie. Dieser Bereich wird als öffentlicher Raum gesehen, der heute durch eine Vielzahl vom Staat mehr oder weniger unabhängiger Vereinigungen mit unterschiedlichem Organisationsgrad und -form gebildet wird, etwa durch Initiativen, Vereine, Verbände.“ Zivilgesellschaft entsteht „mit der bewussten Verlagerung von Entscheidungen in die Hände derer, die betroffen sind.“ Dabei „kann und soll der Staat nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden, er ist für den sozialen Zusammenhalt unverzichtbar.“ Organisiert sich zivilgesellschaftliches Engagement, so entstehen Nichtregierungsorganisationen (NRO, engl. non-governmental organisations/NGOs, BürgerInneninitiativen), Non-Profit-Organisationen (NPOs) oder der „Dritte Sektor“. Hierbei steht jedoch nicht Gewinnmaximierung im Vordergrund, wie es Firmen und Unternehmen zum Ziel haben. Mitarbeit im NRO-Bereich beruht auf freiwilliger Basis.
133 - dialogAndererseits bedeutet Zivilgesellschaft „eine Entwicklung von Gesellschaften, die mit Demokratisierung umschrieben werden kann. In diesem Diskussionsstrang wird oft der Begriff BürgerInnengesellschaft gleichbedeutend verwendet.“ Häufig wird „‚Zivilgesellschaft‘ zur politischen Forderung im Sinne von ‚mehr Demokratie‘. Besonders war dies in den lateinamerikanischen Diktaturen oder in Osteuropa vor 1989 zu beobachten, aber auch in westlichen repräsentativ-demokratischen Gesellschaften wird der Begriff mit der Forderung einer weitergehenden Demokratisierung verbunden.“

In der gegenwärtigen Diskussion, die insbesondere das Verhältnis von Staat zu Zivilgesellschaft thematisiert, werden der BürgerInnengesellschaft primär zwei Funktionen zugeschrieben. Das ist einerseits die der kritischen „Gegenmacht“ zu Regierungsinstanzen und Verwaltung, andererseits die „gesellschaftliche Sphäre des bürgerlichen Diskurses zur Lösung von Problemen allgemeiner Bedeutung“ etwa in den Bereichen Soziales oder Umwelt (z. B. die Errichtung eines Atomkraftwerkes). Der/Die BürgerIn ist also nicht ein neutraler, sondern ein mündiger Mensch. Bedingungen, die positiv auf zivilgesellschaftliches Handeln wirken oder dies erst ermöglichen, sind eine demokratische Umgebung, in der Rechte wie das Recht auf freie Wahlen, Meinungsfreiheit, das Recht, Vereine zu gründen, etc. bestehen.

Wichtig dabei ist, dass sich jede/r BürgerIn seiner/ihrer sozialen Verantwortung bewusst wird und seinen/ihren Teil zum Wohle aller beiträgt. Hervorzuheben ist auch der Bedarf „einer neuen Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Sektoren Wirtschaft, öffentliche Hand, private Netze und NPOs sowie eines Überdenkens der Aufgabenverteilung innerhalb dieser Gruppen.“ (ck)

Quellen und Lesetipps

Rotes Kreuz zur „Zivilgesellschaft“

iicp

Christine Schweitzer: Zivile Interventionen. In: Spinnrad, Nr. 4, Dezember 2002, S. 3-6.

Oliver Wolleh: Zivile Konfliktbearbeitung in ethnopolitischen Konflikten. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (B 20/2001) [Bundeszentrale für politische Bildung]

Wikipedia: Zivilgesellschaft

Arnd Bauerkämper (Hg.): Die Praxis der Zivilgesellschaft. Frankfurt/Main: Campus, 2003.

Politische Bildung [Education for Democratic Citizenship] zum Thema „Zivilgesellschaft“

Bund für Soziale Verteidigung

Friedenskooperative

Peace Counts

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