Interventionen

Unter Intervention wird die Einmischung einer unbeteiligten Partei von außen verstanden, mit dem Ziel, einen eskalierten Konflikt zu beenden oder die Konfliktparteien in der Konfliktbearbeitung und Friedenssicherung zu unterstützen. Interventionen können militärisch, aber auch zivil durchgeführt werden.

Interventionen bedürfen grundsätzlich eines Mandats des UN-Sicherheitsrates. Grundlage für Interventionen der UNO ist Kapitel VII der UN-Charta über „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“.

Der UN-Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung, ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt. Er beschließt, welche Maßnahmen zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen. Diese Maßnahmen können von der Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, über Blockaden bis zum Einsatz von Luft-, See- oder Landstreitkräften reichen. Die Mitglieder der Vereinten Nationen sind verpflichtet, dem Sicherheitsrat Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, Beistand zu leisten oder gewisse Erleichterungen zu gewähren, wenn dies erforderlich ist und die Anwendung von Waffengewalt beschlossen wurde (Vgl. UN-Charta Kapitel VII).

Interventionsstrategien

Als entsprechende Interventionsstrategien haben sich Formen von Peacekeeping, Peacemaking, Peacebuilding sowie Peaceenforcement entwickelt. Diese Strategien sind unabhängig voneinander und dienen dazu,

  • durch Zwangsmaßnahmen eskalierte Konflikte zu beenden,
  • das neuerliche Ausbrechen von Gewalt zu verhindern,
  • Konfliktinhalte zu bearbeiten und
  • Verhaltensänderungen herbeizuführen, um Frieden wieder zu ermöglichen.

Peaceenforcement (Zwangsmaßnahmen)

Stellt der UN-Sicherheitsrat eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens bzw. eine Angriffshandlung eines Staates fest, so verfügt er über die Kompetenz, militärische oder zivile Zwangsmaßnahmen zu treffen. Diese militärischen Maßnahmen werden in den letzten Jahren zunehmend als „Humanitäre Intervention“ bezeichnet. Die Befürworter dieser Form der Intervention vertreten die Meinung, dass, wo immer eine Bevölkerung schweres Leid erduldet und der betroffene Staat unwillig oder unfähig ist, das Leid zu beenden oder abzuwenden, andere Staaten zum Schutz der Bevölkerung eingreifen müssen. Manche KritikerInnen bezeichnen das Konzept „Humanitäre Intervention“ jedoch als beschönigenden Begriff für Krieg.

Peacekeeping (Friedenssicherung)

Die Konfliktakteure werden von Seiten der UN kontrolliert, um gewalttätige Auseinandersetzungen bzw. das Wiederaufflammen von Kämpfen zu verhindern. „Traditionell wird Peacekeeping beinahe synonym mit dem militärischen Einsatz gesehen“. (vgl. Spinnrad 4/2002). Es ist jedoch zu erwähnen, dass es auch zivile Peacekeeping-Maßnahmen gibt, im Falle, dass die Konfliktparteien keine militärische Friedenssicherung wollen oder dass es der UN an Möglichkeiten fehlt, eine militärische Maßnahme aufzustellen.

Peacemaking (Friedensschaffung)

Dabei geht es um die Suche nach Verhandlungslösungen für jene Parteien, die sich im Konflikte befinden. Peacemaking-Einsätze werden nicht nur von Staaten betrieben, sondern auch von zivilgesellschaftlichen Akteuren. Darunter werden informelle Vermittlungsversuche zwischen den Konfliktparteien sowie die Bereitstellung von menschlichen und materiellen Ressourcen für die Konfliktbearbeitung verstanden. In diesem Rahmen kann auch auf Formen politischer Mediation zurückgegriffen werden.

Peacebuilding (Friedenskonsolidierung)

Das Ziel von Peacebuilding ist die Umkehrung destruktiver Prozesse durch Begegnung und Versöhnung, um gegenseitiges Misstrauen abzubauen. Dabei werden unterschiedliche Methoden und politische Maßnahmen angewendet, wie z. B. die Durchführung, Begleitung und Beobachtung demokratischer Wahlen sowie verschiedener Aktivitäten und Trainings zu Deeskalation, Konfliktbearbeitung und Versöhnung. Peacebuilding kann prinzipiell in jeder Eskalationsphase angewendet werden, das Konzept hat aber mehr Gewicht und Chancen in Konflikten, in denen die Gewalt noch nicht sehr weit eskaliert ist. (red)

Quellen, Links und Lesetipps

Charta der Vereinten Nationen (Abgerufen am 12.12.17).

UN-Friedenstruppen in: Fischer Weltalmanach 2006.

Bund für Soziale Verteidigung, Gewaltfreie Interventionen (Abgerufen am 12.12.17).

AG Friedensforschung Universität Kassel, Humanitäre Interventionen: Krieg für Menschenrechte? (Abgerufen am 12.12.17).

Wissenschaft & Frieden (Abgerufen am 12.12.17).

Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Abgerufen am 12.12.17).

Komitee für Demokratie und Grundrechte (Abgerufen am 12.12.17)ö

Helge von Horn: „Humanitäre Intervention“ und die UN-Charta. Die geplante „Weiterentwicklung“ des Völkerrechtes. April, 2004

Uli Jäger. Soft Power. Wege ziviler Konfltikbearbeitung. Ein Lern- und Arbeitsbuch für die Bildungsarbeit und den Unterricht. Verein für Friedenspädagogik Tübingen e. V., Tübingen 1996