UNO

Die UNO (englisch United Nations Organization; Vereinte Nationen) ist ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Gründung

Die Charta der Vereinten Nationen wurde 1945 auf der Konferenz von Jalta fertiggestellt und am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Als Gründungsmitglieder gelten 51 Staaten.

UN heute

Derzeit sind 193 Staaten Mitglied der Vereinten Nationen. Österreich trat den Vereinten Nationen 1955 bei. Ihren Hauptsitz haben die Vereinten Nationen in New York. Außerdem gibt es Sitze in Genf, Nairobi und Wien. Der Internationale Gerichtshof befindet sich in Den Haag.

Die Charta der Vereinten Nationen

Die Charta ist die „Verfassung“ der Vereinten Nationen. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem unter anderem die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen geregelt sind.

Die Generalversammlung

In der Generalversammlung der UN haben alle Mitgliedstaaten einen Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann für die Mitgliedstaaten völkerrechtlich nicht bindende Empfehlungen abgeben und Vorlagen an den Sicherheitsrat richten. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Außerdem wählt sie die nichtständigen Mitglied

Antonio Guterres

er des Sicherheitsrates, auf Vorschlag des Sicherheitsrates den Generalsekretär sowie die Richter des Internationalen Gerichtshofes.

Generalsekretär

Der Generalsekretär der UNO wird auf fünf Jahre gewählt. Amtierender Generalsekretär ist der Portugiese António Guterres .

Der Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat ist das einflussreichste Organ der UNO und mit weitreichenden Kompetenzen in der Konfliktlösung ausgestattet. Er hat 15 Mitglieder. Die 5 ständigen Mitglieder sind: China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Die zehn nichtständigen Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats sind grundsätzlich bindend. Zu den Beschlüssen zählen friedenssichernde- und friedenserzwingende Maßnahmen. Die fünf ständigen Mitglieder haben bei der Verabschiedung von Resolutionen ein Vetorecht.

Friedenssicherung

Eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen ist die Friedenssicherung. Eine der Grundlagen dafür ist das in der UN-Charta festgeschriebene Gewaltverbot: „Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete (…) Gewalt“ (Art. 1, Ziff. 1). Die Charta schließt Gewaltanwendung aber nicht völlig aus. In einer friedensbedrohenden Situation kann der Sicherheitsrat entsprechende (nichtmilitärische oder militärische) Maßnahmen beschließen. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören z. B. die Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen und der Abbruch diplomatischer Beziehungen.

UN-Friedenstruppen

Die sogenannten Friedenstruppen der Vereinten Nationen (auch „Blauhelme“ genannt) sind von den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen bereitgestellte Militäreinheiten, die zur Friedenssicherung eingesetzt werden. Bewaffnete Einsätze der UNO werden vom Sicherheitsrat beschlossen.

Interventionen

Unter Intervention wird die Einmischung einer unbeteiligten Partei von außen verstanden. Ziel einer UN-Intervention ist es in der Regel, einen eskalierten Konflikt zu beenden oder die Konfliktparteien in der Konfliktbearbeitung und Friedenssicherung zu unterstützen. Interventionen können militärisch aber auch zivil durchgeführt werden. Sie bedürfen jedoch – ausgenommen in Fällen von Nothilfe und der Verhinderung von Völkermord – eines Mandats des UN-Sicherheitsrates.

Als entsprechende Strategien haben sich Formen von Peacekeeping, Peacemaking, Peacebuilding sowie Peaceenforcement entwickelt. Diese Strategien sind unabhängig voneinander und dienen dazu,

  • durch Zwangsmaßnahmen eskalierte Konflikte zu beenden,
  • das neuerliche Ausbrechen von Gewalt zu verhindern,
  • Konfliktinhalte zu bearbeiten und
  • Verhaltensveränderungen herbeizuführen, um Frieden wieder zu ermöglichen.

Kritik

Die historisch bedingte Zusammensetzung des Sicherheitsrats (fünf ständige Mitglieder mit Vetorecht) wird immer wieder kritisiert. Um Verurteilungen gegen sich selbst oder gegen befreundete Staaten abzuwenden, machen die fünf ständigen Mitglieder häufig von ihrem Vetorecht Gebrauch und schränken so die Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates ein. So wird dem Sicherheitsrat z. B. vorgeworfen, beim Völkermord in Ruanda 1994 versagt zu haben. Außerdem spiegelt die Zusammensetzung des Sicherheitsrates in keiner Weise die Anteile an der Weltbevölkerung der Mitglieder wider. Die Macht konzentriert sich auf einige wenige (Industrie-)Staaten. Mit dem Irak-Krieg, der von den USA ohne Sicherheitsratsresolution geführt wurde, wurde die Macht der UNO als friedenssichernde Weltorganisation weiter beschnitten. (red)

Quellen und Lesetipps

UNO  (Abgerufen am 12.12.17).

Wikipedia: Vereinte Nationen (Abgerufen am 12.12.17).

  1. Vereinte Nationen. In: Fischer Weltalmanach 2006. Zahlen Daten Fakten. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, 2005

UNO-Reform: Eine wirkliche Chance? In: Friedensforum. Zeitschrift der Friedensbewegung, 4/2005

Hans- C. Graf Sponeck: Ein anderer Krieg.  Das Sanktionsregime der UNO im Irak. Hamburger Edition. Hamburg. 2005

Uli Jäger. Soft Power. Wege ziviler Konfltikbearbeitung. Ein Lern- und Arbeitsbuch für die Bildungsarbeit und den Unterricht. Verein für Friedenspädagogik Tübingen e. V., Tübingen 1996

Zumach Andreas (2005). Die kommenden Kriege – Ressourcen, Menschenrechte, Machtgewinn. Präventivkrieg als Dauerzustand. Köln: Kiepenheuer & Witsch.

 

Bildquelle: Wikipedia, Antonio Guterres. https://de.wikipedia.org/wiki/Generalsekret%C3%A4r_der_Vereinten_Nationen (Abgerufen am 12.12.17).