Europarat
Am Beispiel:
Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation in Europa. Er wurde am 5. Mai 1949 mit dem Ziel gegründet, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie zu fördern.
Die Satzung des Europarates sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten vor: „Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen …“ (Artikel 1 – Satzung des Europarates). Der Sitz des Europarats ist in Straßburg im Europapalast
Der Europarat ist nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union und ihren Institutionen (Europäischer Rat), auch wenn beide dieselbe Flagge und Hymne verwenden.
Mitglieder
Der Europarat umfasst heute 47 Staaten – die 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union und folgende 20 Staaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russland, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei und Ukraine. Weißrussland ist Beitrittskandidat; die USA, Japan, Kanada, Mexiko und der Vatikan haben Beobachterstatus.
Aufbau
Im Ministerkomitee, dem Entscheidungsgremium des Europarates, sind die Mitgliedsstaaten durch ihre AußenministerInnen vertreten. Außerdem entsenden die Mitgliedsstaaten VertreterInnen ihrer Parlamente in die Parlamentarische Versammlung.
Ziele
Im Europarat werden allgemeine europäische Fragen diskutiert. Es werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen) geschlossen. „Ziel des Europarates ist die Förderung der Demokratie sowie der Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Europa.“ Vorrangiges Ziel bei der Gründung des Europarats war die Entwicklung eines wirksamen Menschenrechtssystems.
Die Europäische Menschenrechtskonvention
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist das wichtigste Instrument des Europarates. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Gewährleistung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und wurde 1950 in Rom unterzeichnet. Die Mitglieder des Europarats sind dazu verpflichtet, die Menschenrechtskonvention zu ratifizieren.
Menschenrechtskommissariat
Das Menschenrechtskommissariat des Europarates hat die Aufgabe, sich für den Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedsstaaten einzusetzen. Aufgabe des Kommissariats ist außerdem die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema. Mitgliedsstaaten sollen in der Umsetzung von Menschenrechts-Standards unterstützt werden.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Angegliedert an den Europarat ist der 1959 eingesetzte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Einhaltung der Menschenrechtskonvention durch die Staaten, die sie ratifiziert haben, kontrolliert. Die Entscheidungen des EGMR sind bindend. Seinen Sitz hat der EGMR in Straßburg. Es können sowohl Beschwerden von Einzelpersonen oder Personengruppen (Individualbeschwerden) als auch von Staaten (Staatenbeschwerden) wegen Verletzungen der Menschenrechtskonvention an den EGMR gerichtet werden. (red)
Quellen und Links
Kerstin Buchinger (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte): Menschenrechte im Europarat. Universität Wien, 2006
Wikipedia: Europarat (Abgerufen am 14.12.17)