Europäische Union (EU)
Am Beispiel:
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund. Derzeit hat die EU 28 Mitgliedsstaaten mit einer Bevölkerung von über 500 Millionen EinwohnerInnen.
Geschichte
Ihren Ursprung hat die EU in der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am 18. April 1951 durch folgende sechs Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) wurden 1957 durch die Unterzeichnung der sogenannten „Römischen Verträge“ gegründet. 1965 wurden diese drei Gemeinschaften (EGKS, EAG und EWG) zur Europäischen Gemeinschaft vereint.
1973 kam es zur ersten Erweiterung: Großbritannien, Irland und Dänemark traten der Europäischen Gemeinschaft (EG) bei. In den 1980er Jahren wurden drei weitere Länder aufgenommen: Griechenland, Spanien und Portugal. 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union – auch Vertrag von Maastricht genannt – in Kraft. Mit dem Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands im Jahr 1995 war die EU auf 15 Mitgliedsländer angewachsen. Mit der sogenannten Osterweiterungsrunde wurden 2004 zehn weitere Staaten in die EU aufgenommen: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn und Zypern. 2007 traten Bulgarien und Rumänien der EU bei und seit 2013 ist Kroatien EU-Mitglied.
GASP – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Der Vertrag von Maastricht verankerte erstmals die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. „Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfasst sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Europäischen Union betreffen, wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte.“ (Art. J.4.1.)
In der Folge sollte die EU auch militärische Interventionsfähigkeit für sogenannte „Out of Area“-Aktionen erlangen. Mit dieser ersten Fokussierung auf Interventionen auch außerhalb des EU-Gebietes wurde der Grundstein für ein über die Verteidigung hinausgehendes Bündnis gelegt. In den „Petersberg-Aufgaben“ wurden neben humanitären und friedenserhaltenden Aufgaben auch „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung“ – militärische Interventionen ohne Gebietseinschränkung und UN-Mandat – als zukünftige Option festgeschrieben.
In den folgenden Jahren wurden verschiedene Truppenverbände für „Out of Area“-Einsätze geschaffen. Dazu gehört das sogenannte „Eurokorps“, eine 60.000 Mann starke Truppe, die im Bedarfsfall zusammengestellt wird. Sie bildet den Kern der im Jahr 1999 eingerichteten „EU-Eingreiftruppe“, die aus nationalen Einheiten unter EU-Kommando bestehen soll.
Der Vertrag von Nizza tritt im Februar 2003 in Kraft. Nach der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 sollte dieser Vertrag durch die EU-Verfassung ersetzt werden, um die Handlungsfähigkeit einer EU der 25 bzw. 27 Mitgliedsstaaten (mit der Erweiterung um Rumänien und Bulgarien 2007) weiter zu gewährleisten.
Von der EU-Verfassung zum Vertrag von Lissabon
Im Jahr 2003 wurde ein Entwurf für eine EU-Verfassung erarbeitet, der die bislang geltenden Verträge hätte ablösen sollen. Die Ratifizierung (völkerrechtlich verbindliche Annahme eines Vertrages) der EU-Verfassung erfolgte in den meisten Ländern durch das Parlament. In Frankreich und den Niederlanden wurde über die Verfassung per Volksabstimmung entschieden: die Ratifizierung scheiterte in beiden Ländern. Die Reform der Europäischen Union erlitt damit einen schweren Rückschlag.
Im Juni 2007 beschloss der Europäische Rat die Ausarbeitung eines Reformvertrages. Die wesentlichen Elemente der gescheiterten Verfassung wurden in die bestehenden Verträge eingearbeitet. Verzichtet wurde auf die ursprüngliche Bezeichnung der Verfassung und die damit verknüpften Symbole wie die gemeinsame Hymne. Der sogenannte Vertrag von Lissabon, der in allen Mitgliedsstaaten außer Irland ohne Volksabstimmungen ratifiziert werden soll, wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet. Nach der Zustimmung Irlands trat der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Wesentliche Bestimmungen
- Im Vertrag wird auf die sogenannte Grundrechtscharta der Europäischen Union (auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK) verwiesen. Ab 2009 soll sie für alle Staaten (mit Ausnahme von Großbritannien und Polen) bindend sein und EU-BürgerInnen einklagbare Grundrechte garantieren.
- Die EU-Kommission wird verkleinert: ab 2014 stellen nur mehr zwei Drittel der Mitgliedsstaaten (nach einem Rotationsprinzip) KommissarInnen.
- Neu ist das Amt des/der Hohen Vertreters/Vertreterin für Außenpolitik.
- Die Ratspräsidentschaft wird nicht mehr halbjährlich gewechselt, sondern für zweieinhalb Jahre gewählt.
- Ab 2014 gilt bei Abstimmungen die sogenannte doppelte Mehrheit: das sind 55 % aller Mitgliedsstaaten, die gleichzeitig mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren. Entscheidungen können nicht mehr mit einem Veto blockiert werden. Die Sperrminorität wurde auf fünf Mitgliedsstaaten erhöht.
- Die nationalen Parlamente erhalten mehr Kontrollmöglichkeiten.
- Das Europäische Parlament, die gewählte Volksvertretung der EU, erhält mehr Gewicht.
Kritik
Kritisiert wird unter anderem die im Vertrag vorangetriebene Militarisierung der Europäischen Union. Sämtliche Bestimmungen dazu wurden aus dem abgelehnten Verfassungsentwurf übernommen und um einige Aspekte erweitert:
- Die Mitglieder der EU verpflichten sich zur Aufrüstung.
- Die Voraussetzungen für Militäreinsätze werden weiter gelockert.
- keine parlamentarische Kontrolle der Außenpolitik
- wechselseitige Beistandsgarantie im Fall eines militärischen Angriffs
- Solidaritätsklausel bei der Terrorismusbekämpfung
- EU-Battle-Groups für schnelle weltweite Militärinterventionen
- Ein eigenständiger EU-Militärhaushalt wird ermöglicht. (red)
Quellen und Links
Gerald Oberansmayr: Auf dem Weg zur Supermacht. Die Militarisierung der Europäischen Union. Promedia 2004
Institutionelle Reform der Europäischen Union(Abgerufen am 14.12.17)
Wikipedia: Vertrag über eine Verfassung für Europa (Abgerufen am 14.12.17)
Wikipedia: Vertrag von Lissabon (Abgerufen am 14.12.17)
Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Au%C3%9Fen-_und_Sicherheitspolitik (Abgerufen am 14.12.17)